Fristen, Kosten und Regelungen für das Mobilitätsticket
In den folgenden FAQs hat der AStA-Referent für Mobilität Christian wichtige Informationen für euch zusammengestellt.
Sollten trotzdem Fragen offen sein, schreibt bitte eine E-Mail an semesterticket@asta-wh.de. Bitte rechnet mit einer Bearbeitungszeit von sieben Tagen.
Erstattung oder Freistellung des Mobilitätsbeitrages :
ab sofort direkt hier im Formularsystem des AStA
Merkblätter für die Erstattung sowie Freistellung der Entrichtung des Mobilitätsbeitrages:
Merkblatt für die Erstattung des Mobilitätsbeitrages
Merkblatt für die Freistellung der Entrichtung des Mobilitätsbeitrages
Links zur Beitragsordnung der Studierendenschaft (Amtliche Mitteilungen der Westfälischen Hochschule):
Beitragsordnung der Studierendenschaft der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen
(Amtliche Mitteilungen 2016 – Nr. 15 vom 16. Juni 2016 – Download direkt von der Homepage der Westfälischen Hochschule)
Erste Änderung der Beitragsordnung der Studierendenschaft der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen
(Amtliche Mitteilungen 2018 – Nr. 25 vom 04. Dezember 2018 – Download direkt von der Homepage der Westfälischen Hochschule)
Welche Kosten und Fristen sind zu beachten?
Die Rückmeldefrist für das Sommersemester 2024 läuft vom 15.01.2024 bis zum 15.02.2024.
Den Antrag auf Freistellung vom Semesterticket bitte dem oben aufgeführten Link entnehmen und bis spätestens 15.02.2024 (Eingang bei der Westfälischen Hochschule, Standort Gelsenkirchen) einreichen.
Bei einer beim AStA beantragten und bewilligten Freistellung lautete der Beitrag: 138,00 € (Stand April 2023).
Nach Fristablauf ist keine Freistellung mehr möglich, der volle Betrag ist zu entrichten.
Die Rückerstattung des Betrages ist aber möglich, aber aus verwaltungstechnischen Gründen, kann die Gutschrift erst im neuen Semester erfolgen. Frühester Termin ist circa 6 Wochen nach Semesterbeginn.
Die Gebühren für die Rückmeldung zum Sommersemester 2024 betragen:
- an allen Standorten: 319,40 €
(Auskunft dazu : Aushänge, Studierendensekretariat)
Wurde trotz Freistellung oder wegen Fristüberschreitung der volle Beitrag überwiesen, muss eine Rückerstattung beantragt werden.
Der Antrag ist ebenfalls hier erhältlich, bitte die Regelungen dazu beachten. Siehe: „Antrag auf Rückerstattung“.
Aus verwaltungstechnischen Gründen kann die Gutschrift, aber erst im neuen Semester erfolgen. Frühester Termin ist circa 6 Wochen nach Semesterbeginn.
Wie setzt sich der Semesterbeitrag zusammen?
Der aktuelle Semesterbeitrag (SoSe 2024) an allen Standorten beträgt 319,40 € und setzt sich wie folgt zusammen:
- 176,40 € DeutschlandSemesterticket
- 125,00 € Akademisches Förderungswerk
- 18,00 € Studierendenschaftsbeitrag
Stand der Informationen: Januar 2024
Muss ich das Semesterticket akzeptieren und bezahlen?
Das Semesterticket wurde auf Beschluss der Studierendenschaft eingeführt und ist für alle Studierenden an der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen bindend. Ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes vom August 2000 hat dies bekräftigt.
Ausnahmeregelungen / Freistellungen vom Semesterticket
Das Semesterticket ist generell für alle Studierenden bindend.
Die Ausnahmeregelungen für eine Freistellung/Rückerstattung sind im Antrag aufgeführt. Bitte bei Interesse dort nachlesen.
Rückerstattung des Semesterticketbeitrages
Zur Rückerstattung des Semesterticketbeitrages bitte den Antrag verwenden, die Hinweise beachten.
Bitte beachten: Die Rückerstattung erfolgt anteilig, es werden nur nicht angebrochene Monate berücksichtigt. Bis zum 3. eines jeden Monats gilt dieser als noch nicht angebrochen. Ihr werdet, über die Schritte per E-Mail informiert.
Letzter Termin für einen Antrag auf Rückerstattung ist im Sommersemester der 3. August, im Wintersemester der 3. Februar. Nach diesem Datum (Rechnungsabschluss) ist keine rückwirkende Erstattung mehr möglich!
Es werden nur Rückerstattungsanträge akzeptiert und bearbeitet, von denen alle Dokumente vorliegen. Die Dokumente müssen im Original bzw. in Kopie (Brief, E-Mail) eines offiziellen Dokument vorliegen.
Ab wann darf man das Semesterticket nutzen?
Für Hochschulwechsler und Studierende, welche sich rückmelden, gilt das Ticket erst mit Beginn des jeweiligen Semesters (nicht zu verwechseln mit dem Vorlesungsbeginn):
- zum Wintersemester ab dem 1. September
- zum Sommersemester ab dem 1. März
Bitte immer den aktuellen Ausdruck des Ticket-to-print als Fahrausweis mitführen, ebenso ein offizielles Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass usw.).
Welche Verkehrsmittel dürfen genutzt werde?
Geltungsbereich: bundesweit, beliebig viele Fahrten mit Bussen, Bahnen und Nahverkehrszüge in der 2. Klasse
Fernverkehrszüge wie IC, EC, ICE, sowie die Nutzung der 1. Klasse sind nicht zugelassen.
Wo und wie darf ich das Ticket nutzen?
Die Fahrtberechtigung stellt das sogenannte Ticket-to-print dar, zu dem zusätzlich unbedingt der Personalausweis (und eventuell der Studierendenausweis) mitzuführen ist.
Das Ticket ist für ein Semester gültig. Hinweise zum Ausdrucken des Ticket-to-print finden sich unter: „Wie erhalte ich mein Semesterticket?“.
Das Ausdrucken ist erst möglich, wenn der zur Einschreibung / Rückmeldung erforderliche Beitrag überwiesen wurde.
Bitte dann auch etwa 14 Tage Bearbeitungszeit berücksichtigen, gerechnet ab der Überweisung / Einzahlung.
Die Mitnahme einer weiteren Person (Ausnahme: Kinder unter sechs Jahren) oder eines Fahrrades/nicht zusammenklappbarer E-Roller ist hier nicht gestattet.
Genutzt werden dürfen die Verkehrsmittel, die unter „Welche Verkehrsmittel dürfen genutzt werden ?“ aufgeführt sind.
Das Ticket-to-print darf nicht vergrößert oder verkleinert werden, es muss in Originalgröße ausgedruckt werden. Das Papier über den grauen Rand hinaus kann abgeschnitten / getrennt werden. Das Ticket darf nicht eingeschweißt werden! Es kann entnehmbar in einer Klarsichthülle aufbewahrt werden.
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